Ein koreanischer Imbiss in Berlin-Schöneberg hat einen bekannten Bibelvers in sein Schaufenster gehängt: „Und einem Mann sollst Du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies.“ Die Betreiberin, die auch den Innenraum mit Bibelzitaten buchstäblich tapeziert hat, versichert, homosexuelle Gäste zu bedienen und zu „lieben“, wünscht diesen aber, dass sie „zu Gott finden“, was wohl meint, die Sündhaftigkeit ihrer eigenen Liebe zu erkennen und stattdessen hetero oder keusch zu leben.
Natürlich, so könnte man hoffen, werden unsere queeren Interessenvertretungen jetzt öffentlich klarstellen, dass in unserer Demokratie die persönlichen Freiheiten der Individuen nicht von religiösen Vorschriften vorgegeben werden. Sie würden vielleicht mehr oder weniger diplomatisch darauf hinweisen, dass religiöse Aussagen für eine aufgeklärte Gesellschaft selbstverständlich ganz prinzipiell keine verbindliche Argumentationsebene bilden können, wenn es beispielsweise um das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit oder den Schutz vor Diskriminierung, Beleidigung und Hetze geht. Dass wir unsere persönliche und gesellschaftliche Ethik nicht aus kruden Textsammlungen aus einem vormodernen Turbo-Patriarchat ableiten sollten, sondern aus eigenen Erfahrungen von Mitgefühl und Solidarität, vielleicht aus humanistischen Idealen, aber in jedem Fall natürlich aus den Grund- und Menschenrechten, die in weiten Teilen gegen den Widerstand der Kirchen eingeführt wurden.
So, und jetzt stellt euch das Geräusch vor, das eine laufende Schallplatte macht, wenn ein betrunkener Mops drauf fällt. Denn das tun sie nicht. Sie tun das Gegenteil. Weiterlesen →