Nach dem Krieg galt für die Schwulenverfolgung in Deutschland kein „Nie wieder!“, sondern ein „Recht so!“ Der §175 blieb. Die politische Hetze, die polizeiliche Verfolgung, die moralische Ächtung und der soziale Tod bei bloßer Verdächtigung blieben. Nicht wenige Schwule, die den Auslöschungsversuch der Nazis überlebt hatten, standen erneut den selben Richtern gegenüber wie damals. Deutschland hatte sich selbst die Menschenwürde ins Gewissen und in die Verfassung geschrieben. Es galt nicht für die Schwulen. Weiterlesen